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Vergabe eines Nutzungsrechtes für eine Grabstätte

Nr. 99101001107000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Teaser

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.

Volltext

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.

Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen- oder Wahlgrabstätten.

Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Friedhofssatzung

Kommunale Friedhofsgebührensatzung

Verfahrensablauf

Das Nutzungsrecht beginnt spätesten mit dem Tag der Beisetzung und endet mit Ablauf der Mindestruhezeit. Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.

Kosten

Für die Nutzung einer Grabstätte fallen Gebühren entsprechend der kommunalen Friedhofsgebührensatzungen an.

Frist

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss vor der Bestattung beantragt werden. Wenn die kommunale Friedhofssatzung es zulässt, kann auch ein Nutzungsrecht vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.12.2022
Fachlich freigegeben durch:

eGo M-V