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Aal-Register: Löschung des Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei beantragen

Nr. 99042030261002

Teaser

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.

Volltext

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden.  Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Bei Aufgabe der Aalfischerei

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Registrierter Fischereibetrieb

Verfahrensablauf

  • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
  • Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
  • Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.

Urheber

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern