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Aal-Register: Löschung des Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei beantragen
Nr. 99042030261002Teaser
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.
Volltext
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Bei Aufgabe der Aalfischerei
Bearbeitungsdauer
- 5 ???
Voraussetzungen
- Registrierter Fischereibetrieb
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
- Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 15.05.2023
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern