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Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden

Nr. 99085001014002

Teaser

Das Wiederfinden des Reisepasses müssen Sie melden und den Reisepass der Passbehörde vorlegen.

Volltext

Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen. 

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • wieder gefundener Reisepass

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Voraussetzungen

Sie hatten Ihren Reisepass zuvor als verloren gemeldet.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.

Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.12.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern