Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
Nr. 99085001014002Teaser
Das Wiederfinden des Reisepasses müssen Sie melden und den Reisepass der Passbehörde vorlegen.
Volltext
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Voraussetzungen
Sie hatten Ihren Reisepass zuvor als verloren gemeldet.
Urheber
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.
Ansprechpunkt
Passbehörde des aktuellen Wohnorts
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern