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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Dauer der Leistungen

Die Unterhaltsleistung wird längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt (bis 1 Tag vor dem 18. Geburtstag des Kindes). Aufgrund des Einkommens des mit dem Kind zusammenlebenden Elternteils kann es zu Zuständigkeitswechseln kommen, die jedoch keinen Einfluss auf die Zahlungsdauer haben.

Die Zahlung endet spätestens, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Unterhaltsleistung kann rückwirkend für einen Kalendermonat vor dem Monat der Antragstellung gezahlt werden, soweit die im Abschnitt 1 genannten Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren und es nicht an zumutbaren Bemühungen gefehlt hat, den anderen Elternteil zu Unterhaltszahlungen zu veranlassen. Dies gilt nicht für Antragstellungen ab dem 1. Juli 2017, wenn das Kind schon einmal für 72 Monate Leistungen erhalten oder das 12. Lebensjahr bereits vollendet hat.

Die Leistungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt .Antragsformulare erhalten Sie beim Jugendamt, Sachgebiet Unterhaltsvorschuss, des Landkreises Vorpommern-Greifswald und auf der Landkreisseite im Internet www.kreis-vg.de.

Antragsberechtigt ist der alleinerziehende Elternteil oder der gesetzliche Vertreter des Kindes.