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Fischereiabgabe zahlen

Nr. 99042010131000

Teaser

Die Gültigkeit des Fischereischeins in M-V ist von der Entrichtung / Zahlung einer jährlichen Fischereiabgabe abhängig. Die Entrichtung der Fischereiabgabe gilt für ein Kalenderjahr. 

Volltext

Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist notwendig, um den Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V für das jeweilige Kalenderjahr gültig zu machen.  

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Die Fischereiabgabe kostet je Kalenderjahr 10,00 EUR.

Frist

Bearbeitungsdauer

  • Bei persönlichem Erscheinen in der Ordnungsbehörde sofort
  • bei postalischem Antrag bis fünf Arbeitstage 

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

  • Zahlung der Abgabe
  • Erhalt des Nachweises der Entrichtung der Fischerabgabe

Formulare

Formloser Antrag

Rechtsbehelf

Widerspruch

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

An dieser Stelle muss eine Auswahl getroffen werden, um die letztlich zuständige Stelle zu ermitteln.

Sind Sie Angler/Freizeitfischer?

  • Bei "Ja" klicken Sie auf " Weiter mit örtliche Ordnungsbehörde (Kommunen)"
  • Bei "Nein" klicken Sie auf "Weiter mit Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern"

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

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