Bootsregister: Änderung der Bescheinigung beantragen
Nr. 99042021011000Teaser
Bootsregistrierung für gewerbliche Fischerei
Volltext
Berufsfischer, die mit Fischereifahrzeugen fischen, müssen Änderungen der Angaben zu den Fischereifahrzeugen über
- die technische, nautische und fangtechnische Ausrüstung,
- die Nutzung im Haupt- oder im Nebenerwerb,
- den Sitz des Fischereibetriebes und
- die Zugehörigkeit zu einer Erzeugerorganisation
der zuständigen Fischereibehörde unverzüglich mitteilen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung der Änderung der Daten
Kosten
29,00 bis 42,00 EUR
Frist
vor Aufnahme der Tätigkeit
Bearbeitungsdauer
in der Regel 5 Arbeitstage
Voraussetzungen
Der Küstenfischereibetrieb muss bereits registriert sein.
Das Fischereifahrzeug muss eine Fanglizenz besitzen oder es muss eine Kapazitätslizenz vorgelegt werden.
Verfahrensablauf
- schriftliche Mitteilung
- Prüfung
- Erteilung des Dokuments
- Zahlung der Gebühr
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Rechtsbehelf
Widerspruch
Urheber
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern