Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister beantragen
Nr. 99042021001000Urheber
Volltext
Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen wollen, müssen die Angaben zu den Fischereifahrzeugen über
- die nautische und fangtechnische Ausrüstung,
- die Nutzung im Haupt- oder im Nebenerwerb,
- den Sitz des Fischereibetriebes und
- die Zugehörigkeit zu einer Erzeugerorganisation
der zuständigen Fischereibehörde unverzüglich mitteilen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung der Daten zum Fischereifahrzeug, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz
Kosten
- Verwaltungsgebühr: 42,00 EUR (Vorkasse: nein)
Frist
keine
Bearbeitungsdauer
i.d.R. 5 Arbeitstage
Voraussetzungen
Registrierter Küstenfischereibetrieb, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz
Verfahrensablauf
Schriftliche Mitteilung, Prüfung, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V - Abt.7
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V - Abt.7
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V