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Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) beantragen

Nr. 99042014006000

Urheber

Volltext

Berufsfischer, die in den Binnengewässern zum Zwecke der künstlichen Vermehrung oder aus Gründen des Bestandsaufbaus untermaßige Fische oder Fische während der Schonzeit fangen wollen, benötigen eine Ausnahmegenehmigung
 

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Antrag zum Fang untermaßiger Fische oder von Fische während der Schonzeit mit Begründung

Kosten

EUR 60,00 bis 250,00

Frist

Bearbeitungsdauer

i.d.R. 5 Arbeitstage

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Schriftlicher Antrag, Prüfung, Erteilung der Genehmigung, Zahlung der Gebühr

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V - Abt.7

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V - Abt.7

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.02.2021
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei