Rechtscharakter und Verbindlichkeit:
Das IREK ist eine informelle Planung. Durch den Beschluss des Kreistages entfaltet das IREK VG2030+ seine Selbstbindungswirkung für den Landkreis Vorpommern-Greifswald und alle seine Gremien. Eine Änderung von Inhalten oder Teilinhalten ist somit nur über entsprechende, neue Beschlüsse möglich. Allerdings entfaltet das IREK VG2030+ keine unmittelbaren bodenrechtlichen Wirkungen. Es ist keine Rechtsnorm und ebenso können Dritte aus diesem Konzept keine eigenen Rechte ableiten.
Ein IREK hat schwerpunktmäßig die Aufgabe, alle bestehenden Planungen und Konzeptionen einer Region sowie relevante Planungen dieser Region zu betrachten, untereinander abzustimmen und Prioritäten zu setzen. Leitbilder und Ziele sind unter mittel- und langfristigen Zeithorizonten aufzustellen, um die aktuellen und künftigen Einzelvorhaben in Bezug dazu setzen zu können (Zielkonformität). Das IREK schließt außerdem ein Handlungs- und Umsetzungskonzept für die anstehenden Aufgaben ein und leitet besonders wichtige Maßnahmen (sogenannte Zentrale Vorhaben oder Leitprojekte) ab.
Einerseits soll ein IREK in der Region als Orientierungsrahmen für einen gesamten Landkreis oder bedeutende teilräumliche Entscheidungen dienen, andererseits soll es Dritten Möglichkeiten eröffnen – z. B. Fördermittelgebern bei Förderprojekten – verlässlicher entscheiden zu können, ob der Fördermitteleinsatz nachhaltigen oder übergeordneten Zielen dient.
So wirkt ein IREK gleichzeitig nach innen (Landkreis Vorpommern-Greifswald) wie nach außen (Nachbarland Polen, Landkreise, Land Mecklenburg-Vorpommern, Land Brandenburg, Bundesrepublik Deutschland).