Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen

Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen

Nr. 99108001036001

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Teaser

Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.

Volltext

Sie können bei Verlust Ihres Bewohnerparkausweises die Neuausstellung beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO (bzw. ursprünglicher Bewilligungsbescheid)

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
  • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Vollmacht

Kosten

Frist

Die Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises ist zeitlich begrenzt.

Bearbeitungsdauer

keine Angaben

Voraussetzungen

Hinweise (Besonderheiten)

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

Rechtsbehelf

allgemeine Leistungsklage

Zuständige Stelle

Für die Neuausstellung ist dieselbe Behörde zuständig, die Ihren Bewohnerparkausweis ausgestellt hat.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.02.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern