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Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen
Nr. 99076009131000Urheber
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Volltext
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
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Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden
Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Kosten
keine
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 09.06.2017
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V
09.09.2021