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Negativbescheinigung im Sorgerecht
(Bescheinigungen zum allgemeinen Sorgerecht der Mütter)
Allgemeine Informationen
Das Jugemdamt ist verpflichtet auf formlosen Antrag der mit dem Vater nicht verheirateten Mutter einen Nachweis bezüglich des alleinigen Sorgerechts auszustellen. Die Beantragung ist durch persönliche Vorsprache oder in schriftlicher Form möglich.
Für die Ausstellung der Bescheinigung erforderliche Unterlagen:
- Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft oder Beschluss vom Amtsgericht über die Vaterfeststellung
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis/ Reisepass der Mutter des Kindes