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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Unterhalt

Allgemeine Informationen

Die Urkundsperson sind unter anderem zur Beurkundung befugt von:

freiwilligen Unterhaltsverpflichtungen für minderjährige Kinder, freiwilligen Unterhaltsverpflichtungen für volljährige Kinder bis zum vollendeten 21.Geburtstag freiwilligen Unterhaltsverpflichtungen zum Betreuungs-und Pflgeunterhalt der Mutter bzw. des Vaters

Für eine Beurkundung sind bitte folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages
  • Vaterschaftsanerkennung, gegebenenfalls Geburtsurkunde des Kindes, gegebenenfalls Sorgeerklärungen

Zur Abänderung eines schon bestehenden Unterhaltstitels zusätzlich:

  • letzter Schuldtitel (Urkunde, Urteil, Vergleich, notarielle Vereinbarung)