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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Sorgeerklärung

Allgemeine Informationen

Das Sorgerecht dient dem Schutz des minderjährigen Kindes und begründet die Pflicht und Befugnis, Entscheidungen für das Kind zu treffen. Das Sorgercht umfasst die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes.

Zur Personensorge gehören insbesondere die Pflicht und das Recht, das minderjährge Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

Die Vermögenssorge schließt alle Maßnahmen ein, die dem Erhalt oder der Vermehrung des Kindesvermögens dienen.

Die elterliche Sorge umfasst auch die Befugnis, das Kind rechtlich zu vertreten.

Die gemeinsame Sorge wird wirksam, wenn zwei gleichlautende Erklärungen der Eltern vorliegt. Die gemeinsame Sorge ist nicht an einen gemeimsamen Haushalt der Eltern gebunden.

Für eine Beurkundung sind bitte folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft