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Gebühren
Die Gebühren werden nach der Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGebVO M-V) errechnet.
Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf der Grundlage des Brutto-Rauminhaltes nach folgender Berechnungsformel:
- landeseinheitl. Rohbauwert €/m³ x m³ umbauten Raum x 6 v. T. oder 10 v. T. oder 13 v. T. (von Tausend-Satz je nach Art des Bauvorhabens)
Hierbei sind Zu- bzw. Abschläge möglich. Die Gebühr beträgt mindestens 50,00 Euro.