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Wer kann sich beschweren?
Gemäß § 6 AGG können sich sämtliche Beschäftigte der Landkreisverwaltung Vorpommern-Greifswald, Bewerber/-innen im Stellenausschreibungs- und Besetzungsverfahren in der Landkreisverwaltung, Auszubildende und Leiharbeitnehmer/-innen und freie Mitarbeiter/-innen und sowie Personen, deren Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist, beschweren. Als Grundlage reicht aus, dass sich die betroffene Person subjektiv diskriminiert oder belästigt fühlt. Ob der Vorfall auch im rechtlichen Sinne eine Diskriminierung oder Belästigung darstellt, muss hingegen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens geprüft werden.