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Landkreis Vorpommern-Greifswald

Seiteninhalt

Aufgaben

  • Förderung für Kinder von 0 Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit
  • Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen in Krippen, Kindergarten und Hort
  • Betreuung der Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren in Kindertagespflege

Wöchentliche Betreuung erfolgt als:

  • Ganztagsförderung (bis zu 50 Wochenstunden)
  • Teilzeitförderung (bis zu 30 Wochenstunden)
  • Halbtagsförderung (bis zu 20 Wochenstunden)

Wöchentliche Betreuung für Schulkinder erfolgt als:

  • Ganztagsförderung (bis 6 Stunden außerhalb der Unterrichtszeiten)
  • Teilzeitförderung (bis zu 3 Stunden außerhalb der Unterichtszeiten)

Weiteres:

  • Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten erstem Lebensjahr bis zum Schuleintritt auf einen Teilzeitplatz
  • die fachliche Begleitung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen nehmen die Fachberatung der einzelnen Träger bzw. des Jugendamtes wahr
  • die Fachaufsicht über die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wird durch das Jugendamt vorgenommen, damit die gesetzlichen Bestimmungen und die Rahmenbedingungen für die Förderung der Kinder eingehalten werden
  • der gesetzliche Auftrag ist im Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und im Kinderförderungsgesetz (Artikelgesetz im SGB VIII) verankert
  • gleichzeitig sind die Vor-Ort-Bedingungen in den Richtlinien und der Satzung geregelt