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Was ist Grundsicherung und wer kann sie erhalten?
Im Januar 2003 wurde die bedarfsorientierte Grundsicherung als vorrangige Leistung geschaffen und zum 1. Januar 2005 als Viertes Kapitel in das neue Sozialhilferecht im SGB XII integriert.
Anspruchsberechtigt sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland die
- das 65. Lebensjahr vollendet haben;
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann
und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.