Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Seiteninhalt

Erforderliche Unterlagen

Unter Beachtung der (sozial)datenschutzrechtlichen Bestimmungen:

  • Antrag auf Landesblindengeld
  • Feststellungsbescheid des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern mit den Merkzeichen Bl (bei Blindheit) oder HS (bei hochgradiger Sehbehinderung) als Nachweis über die Beeinträchtigung der Sehfähigkeit
  • wenn Pflegeleistungen gewährt werden, Bescheid der Pflegekasse über den Bezug von Leistungen der häuslichen Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) - Soziale Pflegeversicherung
  • Nachweis über den Bezug von anderen Leistungen (z.B. Leistungen der Unfallversicherung oder des Bundesversorgungsgesetzes), die ebenfalls aufgrund der Sehbehinderung gezahlt werden
  • bei Heimaufenthalt eine Kopie des Heimvertrag und
  • ggf. Nachweis über den Bezug von Sozialhilfe