Beschreibung
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Jägerprüfung.
Personen, die die Jagd ausüben möchten, müssen einen gültigen Jagdschein besitzen. Vor der Erteilung des ersten Jagdscheines ist der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung zu erbringen. Die Jägerprüfung besteht aus der:
- Schießprüfung
- schriftlichen Prüfung
- mündlich-praktischen Prüfung
Der Termin der jeweiligen Jägerprüfung wird unter der Rubrik "Bekanntmachungen" des Landkreises Vorpommern-Greifswald (https://www.kreis-vg.de/Landkreis/Bekanntmachungen) bekanntgegeben.
Der Prüfling hat sich spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn bei der Prüfungsbehörde zur Prüfung anzumelden, wobei die Prüfungsbehörde Ausnahmen zulassen kann.