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Voraussetzungen
Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
- das 18. Lebensjahr bzw. für den Erwerb und Besitz großkalibriger Waffen durch Sportschützen das 21. Lebensjahr vollendet hat,
- die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt,
- die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat,
- ein Bedürfnis nachgewiesen hat
- eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - nachgewiesen hat.
Zudem setzt eine Schießerlaubnis das Vorhandensein einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von den Schusswaffen voraus, mit denen geschossen werden soll (Waffenbesitzkarte).
Die Zuverlässigkeit wird generell durch die Kreisverwaltungsbehörde überprüft. Nachweise der Sachkunde, des Bedürfnisses sowie der Haftpflichtversicherung sind vom Antragsteller zu erbringen.