weitere Fördermittel zur Versorgung von Gebäude <100 Mbit/s i. DL und <1000 Mbit/s, symmetrisch verfügbar
- Bewilligungszeitraum vom 19.12.2022 bis zum 01.12.2027 für Unterversorgungen unter 100 Mbit/s i.DL (hellgraue Flecken).
und
- vom 06.11.2023 bis zum 30.09.2029 für alle Gebäude/Grundstücke mit amtl. Hausnummer, die keine Versorgung größer 100 Mbit/s i.DL oder 500 + 200 Mbit/s (UL+DL) nutzen können (dunkelgraue Flecken).
- Start des Markterkundungsverfahrens: 16.05.2023; Abgeschlossen: 16.07.2023
- Grundlagen der Förderung: die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2021 (Gigabit-Rahmenregelung) und die Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021,
- Nach Ende der Maßnahme sind allen Teilnehmern im Projektgebiet zuverlässig und dauerhaft Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch zu gewährleisten, wenn benötigt.
- gefördert werden darf nicht in Gebieten/Straßenzügen in denen:
▪ ein bestehendes Netz zuverlässig und dauerhaft
bereits eine Datenrate von mindestens 100 Megabit/s im Download (Aufgreifschwelle) zur Verfügung stellt,
▪ ein bestehendes Netz innerhalb eines Jahres nach der Meldung im Markterkundungsverfahren zuverlässig und dauerhaft
auf eine Datenrate von mindestens 100 Megabit/s im Download (Aufgreifschwelle) aufgerüstet wird,
▪ in den kommenden drei Jahren von privaten Unternehmen ein Netz errichtet wird, das zuverlässig und dauerhaft
eine Datenrate von mindestens 100 Megabit/s im Download (Aufgreifschwelle) zur Verfügung stellt,
▪ ein HFC-Netz, FTTB/H-Netz oder bereits zwei NGA-Netze vorhanden sind, die zuverlässig und dauerhaft , sofern es sich nicht um Schulen, Krankenhäuser oder Unternehmen in Gewerbegebieten handelt, die über weniger als 500 Megabit/s im Download verfügen,
▪ ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).
- Baubeginn (gefördert) spätestens 18 Monate nach der Ergebnisfeststellung des Markterkundungsverfahrens (Dezember 2024)
- Alle Teilnehmeranschlüsse (Haushalte/Wohnungseinheiten, Geschäftseinheiten), welche im Zuge des Bundesförderprogrammes Gigabitausbau errichtet werden, sind den Teilnehmern – auch wenn sie keine Endkundenverträge mit dem Telekommunikationsunternehmen schließen – ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren.
- Die bewilligten Fördersumme in Höhe von: 140 Mio. EUR (5 Projektgebiete); wovon 10% der Landkreis übernimmt
- Es existieren 5 Projektgebiete (hellgraue Flecken): siehe Grafik
- und 2 Projektgebiete (Grafik folgt), bei der die Ko- Finanzierung vom Kreistag noch freigegeben werden müssen. Der Bund hat hierfür eine Förderquote von 50 bzw. 70% festgelegt. (Bund und Land: 51,385 Mio. Euro)