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Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Nachweis der Fachkunde
- Nachweis eines Bedürfnisses
Zuverlässigkeit und persönliche Eignung werden durch den Landkris Vorpommern-Greifswald geprüft.
Um an einen Fachkundelehrgang teilnehmen zu dürfen, muss der Antragsteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Landkreis beantragen. Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Teilnahme an einem Fachkundelehrgang ausgeschlossen.
Eine Sprengstofferlaubnis ist unter anderem zu versagen, wenn der Antragsteller ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nicht nachweist. Der Nachweis kann beispielsweise durch die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein oder durch die Vorlage eines gültigen Jagdscheines erbracht werden.