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Sozialhile: Hilfe zur Gesundheit in Form von Beratung für Eltern von Neugeborenen in Anspruch nehmen

Nr. 99107013148003

Urheber

Teaser

Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten und gerade ein Baby bekommen haben, trägt das Sozialamt die Kosten für Beratungsgespräche.

Volltext

Viele Eltern erleben in den ersten Lebensmonaten und -jahren ihres Kindes Situationen, die sie verunsichern, besorgt machen oder überfordern.

Die Gesundheitshilfe bietet Müttern und Vätern Beratung zum Beispiel bei Fragen wie:

  • unstillbarem Schreien und häufiger Unruhe des Säuglings
  • Ein- und Durchschlafschwierigkeiten
  • Probleme beim Stillen, Füttern und Essen
  • Verhaltensauffälligkeiten wie übermäßig starke Wut und Trotzanfälle, Ängstlichkeit oder Aggressivität, Spielunlust
  • Trennungsängsten und -schwierigkeiten
  • angespannter familiärer Situation
  • Beziehungsproblemen
  • Überforderung, Unsicherheit und Erschöpfung
  • Wochenbettdepression

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Frist

Voraussetzungen

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

  • die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
  • eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt
  • und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Zuständige Stelle

Zuständig ist

  • das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe

oder

  • das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde,

in der der Wohnsitz liegt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.06.2021
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsgrundlage(n)