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Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung beantragen

Nr. 99102002060003

Teaser

Für Kosten auf Grund einer Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen.

Volltext

Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung im Einzelnen geltend machen oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen.

Mit dem Pauschbetrag abgegolten sind die Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens und Ausgaben für einen erhöhten Wäschebedarf sowie die Pflegeaufwendungen. Wählen Sie den Pauschbetrag, können Sie die Aufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen noch die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt geltend machen.

Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt. Blinde sowie hilflose behinderte Menschen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

In der Steuererklärung wird der Grad der Behinderung angegeben, Nachweise sind notwendig, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vorgelegen haben.

Die Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (zum Beispiel Versorgungsamt).

Kosten

Frist

  • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.7. des Folgejahres.

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt.

Voraussetzungen

  • Aufwendungen in Folge der Behinderung
  • Menschen mit Behinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20

Verfahrensablauf

  • Der Behinderten-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt.
  • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden.

Formulare

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

  • Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung.
  • Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes.

Ansprechpunkt

  • Die Ansprechpunkte im für Sie zuständigen Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.12.2023
Fachlich freigegeben durch:

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern