Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen

Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Krankenversicherungsbeitrag für Studierende beantragen

Nr. 99134035111001

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Teaser

Wenn Sie studieren, müssen Sie sich krankenversichern - über eine Familienversicherung oder eigenständig.

Volltext

Studierende müssen bei der Einschreibung zum Studium nachweisen, dass sie krankenversichert sind. Auch, wenn sie nicht in Deutschland wohnen.

Verpflichtend ist die Krankenversicherung auch für berufspraktische Zeiten, die innerhalb des Studiums abgeleistet werden.

In der Regel können Studierende über die Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei familienversichert werden, sofern ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Die Familienversicherung ist allerdings nur bis zum Alter von 25 Jahren möglich.

Für Studierende, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ist eine Familienversicherung über den Ehegatten bzw. Lebenspartner möglich, falls diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Ist die Krankenversicherung über die Eltern oder den/die Partner/in nicht möglich, bieten gesetzliche Krankenkassen oder private Krankenkassen vergünstigte Beiträge.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

- Immatrikulationsbescheinigung

Kosten

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle. 

Voraussetzungen

  • Altersgrenze für Familienversicherung: 25. Lebensjahr
  • Nach Ablauf der Familienversicherung ist gegebenenfalls eine Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten möglich. 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.03.2021
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern