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Medizinstudium: Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen beantragen

Nr. 99061023221001

Urheber

Teaser

Sie haben bereits einige Semester Medizin im Ausland studiert und möchten nun die Hochschule wechseln? Informieren Sie sich hier.

Volltext

Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland begonnen haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie die Studienzeiten und Studienleistungen anrechnen lassen.

Wenn Sie im Inland oder Ausland ein verwandtes Studium begonnen haben, können Sie dies ebenfalls anrechnen lassen. In diesem Fall wird vorab geprüft, ob Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist.

Sie können nur einen gesamten Leistungsnachweis anerkennen lassen. Teilleistungen werden nicht anerkannt.

Wenn Sie im Inland Medizin studiert haben, muss dies nicht angerechnet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Studium im Inland:

  • Antrag
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung / Abiturzeugnis
  • alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienverlaufsbescheinigung Ihres bisherigen Studiums
  • Immatrikulationsbescheinigung bzw. Zulassungsbescheid für den Studiengang Medizin
  • oder - falls Ihnen dies nicht vorliegen sollte - eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
  • Leistungsnachweise (Scheine) aus Ihrem bisherigen Studium (Original)
  • ggf. Äquivalenzbescheinigung (eine Bescheinigung, dass Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist)

Studium im Ausland:

  • Antrag
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung /Abiturzeugnis
  • alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienverlaufsbescheinigung
  • eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
  • Fächer- und Notenübersicht / Transcript of records (Original der Universität)
  • Zeugnis (sofern das Studium bereits abgeschlossen wurde im Original)

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der anzurechnenden Leistungen.

Zudem müssen Sie die Portokosten übernehmen.

Regelung in M-V: Die Gebühr beträgt zwischen EUR 30,00 und EUR 95,00. Sie  richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.  Portokosten sind zu übernehmen, wenn der Bescheid förmlich zugestellt wird.

Frist

Bearbeitungsdauer

abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen

Voraussetzungen

  • Ihr Studium ist vergleichbar mit einem Medizinstudium

Für die Anerkennung des 2. Studienabschnitts gilt zudem die Voraussetzung:

  • Sie haben den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden

Hinweise (Besonderheiten)

Bei fremdsprachigen Unterlagen müssen Sie diese übersetzen lassen und von einem vereidigten Dolmetscher beglaubigen lassen.

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.11.2020
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern