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1. Was wird beim Neubau einer Kleinkläranlage benötigt?
Für die Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis sind bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald nachfolgend genannte Unterlagen einzureichen:
- ausgefülltes Antragsformular/ Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis
- Flurkartenauszug mit eingetragenem Standort der Kläranlage
- Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Abwasser durch den zuständigen Zweckverband Wasser/Abwasser
- bei Einleitung des gereinigten Abwassers in einen Graben oder eine Leitung: Zustimmungserklärung des Eigentümers (in der Regel Wasser- und Bodenverband oder Gemeinde)
Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Neubau und Betrieb einer vollbiologischen Kleinkläranlage wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro erhoben.