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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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1. Was wird beim Neubau einer Kleinkläranlage benötigt?

Für die Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis sind bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald nachfolgend genannte Unterlagen einzureichen:

  • ausgefülltes Antragsformular/ Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis
  • Flurkartenauszug mit eingetragenem Standort der Kläranlage
  • Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Abwasser durch den zuständigen Zweckverband Wasser/Abwasser
  • bei Einleitung des gereinigten Abwassers in einen Graben oder eine Leitung: Zustimmungserklärung des Eigentümers (in der Regel Wasser- und Bodenverband oder Gemeinde)

Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Neubau und Betrieb einer vollbiologischen Kleinkläranlage wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro erhoben.