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Fernwärme: Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beantragen
Nr. 99063087010000Urheber
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In den sogenannten Fernwärmeversorgungsgebieten Ihrer Kommune gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärme. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beantragen
Volltext
In der jeweiligen Fernwärmesatzung wird der Anschluss- und Benutzungszwang geregelt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Gemeinde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 08.02.2023
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Zentrale Kommunalredaktion