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Fernwärme: Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beantragen

Nr. 99063087010000

Urheber

Teaser

In den sogenannten Fernwärmeversorgungsgebieten Ihrer Kommune gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärme. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beantragen

Volltext

In der jeweiligen Fernwärmesatzung wird der Anschluss- und Benutzungszwang geregelt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Zuständige Stelle

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.02.2023
Fachlich freigegeben durch:

Zentrale Kommunalredaktion