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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Beschreibung

Die Ämter und amtsfreien Gemeinden sind unter anderem zuständig für die Aufgaben der behördlichen öffentlich rechtlichen Namensänderung bezogen auf den Vor- und Familiennamen, zuständig ist die Namensänderungsbehörde.

Aufgaben

Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald unterstützt die zuständigen Behörden als Fachaufsicht bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere bei rechtlich schwierigen Fällen, und ist zuständige Widerspruchsbehörde.