Bodenrichtwerte: Auskunft erhalten
Nr. 99012006033000Volltext
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden in Mecklenburg-Vorpommern durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermittelt.
Sie können mündlich oder schriftlich Auskunft verlangen. Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.
Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte kann man sich über die Internetportale der Gutachterausschüsse, das GeoPortal.MV oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) verschaffen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Kostenlos:
- Einfache mündliche Auskünfte,
- eigenständige Einsicht in die Bodenrichtwertkarte beispielsweise im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D)
- je angefangene halbe Stunde für die schriftliche Auskunft (Grundgebühr) zuzüglich für jeden Bodenrichtwert: 4,00 EUR
Verwaltungsgebühr: Mindestens 34,15 EUR. (Vorkasse: nein) - je Grundstück für standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (beispielsweise für Bauflächen) (Tarifstelle 4.1)
Verwaltungsgebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: nein) - für die Bereitstellung von Bodenrichtwertdatensätzen, z.B. auf Datenträger, Austauschverzeichnis in Standardformaten (z.B. Shape) je Zuständigkeitsbereich eines Gutachterausschusses und Jahrgang (Tarifstelle 4.3.1)
Verwaltungsgebühr: 200,00 EUR (Vorkasse: nein)
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Auskünfte, welche über die Standardauskunft hinausgehen, müssen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragt werden. Landesdatensätze können beim Landesamt für innere Verwaltung über den Geodatenservice beantragt werden.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie schriftlich eine Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte für Ihr Grundstück bei der zuständigen Stelle. Im Anschluss erhalten Sie diese per Post. Weiterhin wird Ihnen ein Kostenbescheid übergeben.
Bearbeitungsdauer
- Schriftliche Auskünfte oder Auszüge: 10-14 Tage
- Selbstständige Anfertigung über den Online-Dienst: keine Bearbeitungsdauer. Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Frist
keine
Zuständige Stelle
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landesamt für Innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Teaser
Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch gegen den Gebührenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.