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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen

Nr. 99010001001010

Volltext

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und geduldet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Hierfür haben Sie entweder

  • eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland
    • in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abgeschlossen oder
    • mit einer staatlich anerkannten Ausbildung für eine Pflegehilfstätigkeit abgeschlossen oder
  • ein Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen oder
  • mit einem anerkannten ausländischen oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss 2 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem dem Abschluss angemessenen Beruf gearbeitet oder
  • mit einer im Ausland erworbenen qualifizierten Berufsausbildung 3 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem entsprechenden Beruf gearbeitet.

Kurze Unterbrechungen der Arbeit von höchstens 3 Monaten sind möglich.

Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie

  • ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Vertrag haben und
  • die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Berufstätigkeit zugestimmt hat.

Die Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn nicht mehr alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Gebühr befreit werden oder Sie zahlen eine ermäßigte Gebühr.

    Gebühr: 100,00 EUR (Vorkasse: nein)

Voraussetzungen

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
  • Sie erfüllen die Passpflicht.
  • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Ihre Krankenversicherungsschutz selbst bezahlen.
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
  • Sie haben behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht vorsätzlich hinausgezögert oder behindert.
  • Sie gehören keiner extremistischen oder terroristischen Organisation an oder unterstützen diese.
  • Sie wurden nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen schwerwiegenden Straftat verurteilt.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1).

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.06.2023
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Sie haben eine Duldung und möchten in einem Beruf arbeiten, der Ihrer beruflichen Qualifikation entspricht? Dafür können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Frist

Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Beschäftigung. Wenn Sie bereits mit einer Duldung eine Ausbildung gemacht haben, erhalten Sie die Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage