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Musikschule: Aufnahme anmelden
Nr. 99088031000000Volltext
Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.
Für den Unterricht und die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die jeweilige Musikschule.
Ansprechpunkt
regionale Musikschule beziehungsweise Kreismusikschule
Zuständige Stelle
regionale Musikschule beziehungsweise Kreismusikschule
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 16.04.2018
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal