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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Einfache Melderegister-Auskunft

Jede Person, die im Landkreis ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind. Aber auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft. Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Einwohnermeldeamt folgende Auskünfte:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad und Anschriften

Erweiterte Melderegister-Auskunft

Wer bei einer Anfrage rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt vom Einwohnermeldeamt eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfasst:

  • Tag und Ort der Geburt,
  • fühere Vor- und Familiennamen,
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht,
  • Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszuges,
  • gesetzlicher Vertreter und
  • Sterbetag und -ort

Gebühren

Über die Höhe der Gebühr informiert ein Aushang im Meldeamt. Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr als Verrechnungsscheck beizufügen.