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Einfache Melderegister-Auskunft
Jede Person, die im Landkreis ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind. Aber auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft. Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Einwohnermeldeamt folgende Auskünfte:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad und Anschriften
Erweiterte Melderegister-Auskunft
Wer bei einer Anfrage rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, bekommt vom Einwohnermeldeamt eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfasst:
- Tag und Ort der Geburt,
- fühere Vor- und Familiennamen,
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht,
- Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszuges,
- gesetzlicher Vertreter und
- Sterbetag und -ort