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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Für Kinder, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, bedeutet die Adoption ein Leben in einer neuen Familie.
Umgekehrt stellt die Adoption auch für Kinderlose eine Möglichkeit dar, eine eigene Familie zu gründen und dadurch einem Kind ein Leben in einer Familie zu ermöglichen.

Ein Kind adoptieren

Bei einer Adoption nehmen Sie ein Kind mit sämtlichen Rechten und Pflichten in die eigene Familie auf. Diese »Annahme als Kind« ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und wenn zu erwarten ist, dass zwischen den Adoptiveltern und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

Ein Kind zur Adoption freigeben

Wenn Sie ein Kind zur Adoption freigeben, treten Sie sämtliche Rechte und Pflichten als Eltern unwiderruflich ab. Sie sollten eine solche Entscheidung daher sorgfältig überdenken.

Eine Adoption aufheben

Eine Adoption kann nur in Ausnahmesituationen innerhalb bestimmter Fristen wieder aufgehoben werden. Dies gilt beispielsweise, wenn:

  • die Aufhebung zum Wohle des Kindes erforderlich ist (Dafür müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, Auseinandersetzungen und Streit zählen in der Regel nicht dazu.)
  • wesentliche Formfehler bei der Adoption vorliegen (zum Beispiel, wenn eine der erforderlichen Einwilligungen nicht vorgelegen hat)

Um eine Adoption aufheben zu lassen, müssen Sie sich an das Familiengericht am Wohnsitz des Adoptivkindes wenden.

Herkunftsfamilie suchen

Ein adoptiertes Kind wird mit großer Wahrscheinlichkeit irgendwann die Frage nach seiner Herkunft stellen. Dies ist nicht als Misstrauen zu deuten, sondern liegt in der Natur des Menschen.

Da der ursprüngliche Name und die Herkunft in der Abstammungsurkunde nicht geändert werden, erfährt jedes Adoptivkind früher oder später von der Adoption.

Auf die Verschwiegenheit der Adoptionsvermittlungsstelle und aller offiziell am Adoptionsverfahren beteiligten Personen ist Verlass. Ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes dürfen keine Tatsachen offenbart oder ausgeforscht werden (so genanntes »Offenbarungs- und Ausforschungsverbot«).

Ab einem Alter von 16 Jahren kann das Adoptivkind eigenverantwortlich nach seinen Wurzeln suchen. Vorher ist die Zustimmung der Adoptiveltern erforderlich.

Informationen und Links