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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Die Altölverordnung von 1987 verpflichtet Verkaufsstellen von Motoren und Getriebeöl, diese Öle nach Gebrauch KOSTENLOS zurückzunehmen. Die Kosten für die Beseitigung des Altöls sind bereits im Frischölpreis mit einkalkuliert. Der Kunde hat also Anspruch auf Rücknahme, wenn er Frischöl in mindestens der gleichen Menge kauft bzw. wenn er einen entsprechend früheren Kauf durch z. B. den Kassenbeleg nachweisen kann. Die Verkaufsstellen sind auch dazu verpflichtet, anfallende ölhaltige Abfälle wie Ölfilter, entleerte Behältnisse und ölhaltige Putztücher anzunehmen und entsprechend zu entsorgen.

Auf die Rücknahmepflicht von Altöl müssen Verkaufsstellen von Motoren- und Getriebeöl schriftlich hinweisen. Ist an der Verkaufsstelle keine Annahmestelle eingerichtet, können Dritte, z. B. Tankstellen und Kfz-Werkstätten, mit der Rücknahme von der Verkaufsstelle beauftragt werden. Wichtig ist, dass die Annahmestelle nicht zu weit von der Verkaufsstelle entfernt liegt. Im ländlichen Bereich sollte die Entfernung höchstens vier Kilometer betragen, in Verdichtungsräumen innerhalb einer Fahrzeit von ungefähr fünf Minuten erreichbar sein. Motoren- und Getriebeöl darf nicht mit anderen Altölen und Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten vermischt werden. Bei vermischtem Altöl entfällt die Rücknahmepflicht. Bei gewerblichen Unternehmen muss die Annahmestelle nicht am Verkaufsort oder in dessen Nähe liegen. Der Verkäufer kann sich zur Erfüllung seiner Pflicht Dritter bedienen.

Für die Beseitigung des Altöls, welches der Wiederverwertung zugeführt wird, gibt es also folgende Möglichkeiten:

  • Kostenlose Rückgabe bei der Verkaufsstelle bei Vorzeigen des Kassenbons. Beachten Sie bitte, dass diese Regelung lediglich für nicht vermischte Altöle gilt.
  • Völlig leere, d. h. ausgetropfte Metallbehältnisse von Öl, gehören zum Schrotthändler oder können auf den Wertstoff- und Abfallannahmehöfen des Landkreises abgegeben werden. Leere Behälter aus Kunststoff sind Hausmüll und somit ein Fall für die Mülltonne. Haben die Kunststoffbehälter aber einen "Grünen Punkt", so gehören sie in den Gelben Sack.
  • Übrigens: Mineralöl wird auch in Nachfüllsystemen angeboten.
  • Möglichkeiten der ordnungsgemäßen Altölentsorgung gibt es also, ohne zum Umweltstraftäter zu werden, der seinen Altölkanister irgendwo "vergisst". Wenn Sie einen Ölwechsel aus Gründen des Umweltschutzes an Tankstellen oder in Werkstätten durchführen lassen, fällt für Sie überhaupt kein zu entsorgendes Altöl an.