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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Die Gebühren werden nach der Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGebVO M-V) errechnet.

Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf der Grundlage des Brutto-Rauminhaltes nach folgender Berechnungsformel:

  • landeseinheitl. Rohbauwert €/m³ x m³ umbauten Raum x 13 v. T. (von Tausend-Satz je nach Art des Bauvorhabens)

Hierbei sind Zu- bzw. Abschläge möglich. Die Gebühr beträgt mindestens 50,00 Euro.