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Regionale Entwicklung

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Lebenswerte Regionen zwischen Usedom und Berlin

So vielfältig wie die Wünsche des Einzelnen sind, so vielfältig sind auch die Planungen der Behörden und Ämter, der Verbände und Dienststellen, die diese für den Bürger aufstellen und durchführen: Ob sie einen Wohn- oder Gewerbegebiet planen, einen Windpark oder ein Einkaufszentrum, eine Umgehungsstraße, eine Hochspannungs- oder Gasfernleitung bauen möchten, oder ob sie ein Biotop, ein Trinkwasservorkommen, ein Erholungsgebiet oder eine Lagerstätte mit Bodenschätzen sichern wollen.

Je mehr Ansprüche an einen begrenzten Raum gestellt werden, desto wichtiger sind die Abstimmung und die Koordination. Handelt es sich um größere Interessengegensätze, um Planungen, die mehrere Gemeinden berühren, dann koordiniert dies der Landkreis oder ein Zweckverband als Regionalplanungsbehörde (untere Landesplanungsbehörde).

Die Raumordnung stimmt alle Planungen auf diese Weise aufeinander ab und gleicht auftretende Konflikte aus. Dies erfolgt in sog. Raumordnungsverfahren mit dem Ergebnis der Landesplanerischen Feststellung oder in raumordnerischen Beurteilungen mit dem Ergebnis der Landesplanerischen Stellungnahme.

Sie hilft, den Raum, in dem wir leben, so gut wie möglich zu ordnen und achtet darauf, dass möglichst jeder zu seinem Recht kommt.

Die Raumordnung beinhaltet dabei sowohl den ordnenden als auch den sichernden Entwicklungsaspekt. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Raumordnung im Raumordnungsgesetz (ROG) bzw. in Mecklenburg-Vorpommern im Landesplanungsgesetz M-V gesetzlich geregelt.

Vor diesem Hintergrund ist die Aufgabe der Regionalplanung die vorausschauende, zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung für die raum- und siedlungsstrukturelle Entwicklung der Region auf längere Sicht.

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