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Abfallwirtschaft

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Abfallwirtschaft

Informationen zur Abfallentsorgung

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet anfallenden Abfälle aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen nach den Maßgaben des Kreislaufwirtschaftgesetzes zu verwerten oder zu beseitigen.

Dies wird durch die Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald mbH sichergestellt.



Die Abfallentsorgung des Landkreises wird in vier Entsorgungsbereiche aufgeteilt. Die Aufteilung sowie weitere Informationen zu den Tourenplänen und Wertstoffhöfen sind auf der Internetseite der VEVG mbH einzusehen.


Bei Fragen zur An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern sowie den entsprechenden Abfallgebühren und zur Anmeldung der Sperrmüllentsorgung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der VEVG mbH.


Weitere aktuelle Informationen werden ebenfalls auf der Internetseite der VEVG mbH veröffentlicht.

Satzungen zur Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaftssatzung (11.4 MB)

Abfallgebührensatzung (2.2 MB)

Ausschlussliste Abfallwirtschaftssatzung (129 kB)


VORHERIGE SATZUNGEN (gültig bis 31.12.2022)

Abfallwirtschaftssatzung (AwS) (9.4 MB)

Abfallgebührensatzung (AgS) (2.8 MB)

Konzept zur Abfallwirtschaft

Ansprechpartner - Abfallbewirtschaftung / Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Amtsbereiche: Züssow, Lubmin, Jarmen-Tutow, Peenetal/Loitz, Landhagen, Usedom-Nord, Usedom-Süd, Am Peenestrom, Anklam-Land, Anklam, Heringsdorf und Greifswald


Amtsbereiche: Am Stettiner Haff, Torgelow-Ferdinandshof, Löcknitz-Penkun, Uecker-Randow-Tal, Pasewalk, Ueckermünde und Strasburg

Aufgaben der unteren Abfallbehörde

Die untere Abfallbehörde überwacht die Abfallbewirtschaftung außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen

Eine Hauptaufgabe ist die Beseitigung und Verfolgung von illegalen Abfallentsorgungen.

Weitere Überwachungsaufgaben ergeben sich aus folgenden Vorschriften:

  • Planzenabfalllandesverordnung - Entsorgung pflanzlicher Abfälle
  • Gewerbeabfallverordnung - Entsorgung gewerblicher Abfälle
  • Klärschlammverordnung - Überwachung landwirtschaftlicher Klärschlammverwertung
  • Verpackungsgesetz - Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen
  • §§ 17 und 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz - Gemeinnützige und Gewerbliche Sammlungen

Als Träger öffentlicher Belange werden in Baugenehmigungs- und Planungsverfahren abfallrechtliche Stellungnahmen abgegeben.

Bei eventuell auftretenden Fragen du den jeweiligen Aufgaben wenden Sie sich bitte an den hierfür zuständigen Ansprechpartner der unteren Abfallbehörde.


Ansprechpartner der unteren Abfallbehörde - Illegale Abfallablagerungen

Amtsbereiche: Züssow, Lubmin, Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz


Amtsbereiche: Landhagen, Usedom-Süd und Heringsdorf


Amtsbereiche: Am Peenestrom, Usedom-Nord und Greifswald


Amtsbereiche: Am Stettiner Haff, Torgelow-Ferdinandshof, Löcknitz-Penkun, Ueckermünde und Strasburg


Amtsbereiche: Uecker-Randow-Tal, Pasewalk und Anklam-Land


Amtsbereiche: Anklam

Ansprechpartner der unteren Abfallbehörde - Gewerbeabfallbewirtschaftung / Verpackungsgesetz

Ansprechpartner für alle Amtsbereiche

Anschlusspflicht für Kleingartenanlagen

Ab dem 01.01.2023 sind Kleingartenanlagen ebenfalls vom Anschlusszwang hinsichtlich der öffentlichen Abfallentsorgung umfasst. Die Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises, sowie die Kreisverwaltung sind bestrebt, die Aufstellung der Abfallbehälter möglichst reibungslos zu gestalten. Daher wird um frühzeitige Anmeldungen gebeten. Sofern noch offene Fragen zu klären sind, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Entsorgungsbüros, sowie Herr Fischer und Frau Tanck-Hencke aus der Kreisverwaltung, gern zur Verfügung. Bei Bedarf werden auch Vor-Ort-Termine angeboten.

Anschlusspflichtig ist grundsätzlich der jeweilige Grundstückseigentümer der Kleingartenanlage. Der Gebührenbescheid kann jedoch auch an den Verein etc. gerichtet werden. Die Anmeldung hat dann durch die jeweilige Organisation zu erfolgen. Es werden jedoch keine Abfallbehälter für einzelne Parzellen aufgstellt, sondern nur für die gesamte Anlage. Als Mindestrestabfallvolumen gilt hier 5 Liter pro Kleingarten, je Woche.

Nur sofern eine Kleingartenanlage an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist, kann das gesamte Angebotsspektrum (Altpapier, Sperrmüll, Wertstoffhöfe) genutzt werden.

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19