Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Wunschkennzeichen

Seiteninhalt

Wunschkennzeichen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Abbuchungsermächtigung, Kreiskasse

Einzugsermächtigung, SEPA-Lastschrift

Sie können Ihre Zahlungen einfach und bequem mit der Teilnahme am Bankeinzugsverfahren erledigen. Besonders für wiederkehrende Zahlungen ist dieses Verfahren sehr zu empfehlen.

Sie erteilen der Kreiskasse des Landkreises Vorpommern-Greifswald dabei die Ermächtigung, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Bankkontos einzuziehen.

Sie ersparen sich dadurch...

  • die lästige Überwachung von Zahlungsterminen
  • umständliches Ausfüllen von Überweisungsformularen
  • zeitraubende Wege zu Ihrem Geldinstitut
  • Anpassung von möglicherweise bestehenden Daueraufträgen bei Änderung der Überweisungsbeträge
  • Kosten für diese Daueraufträge

Sie erleichtern uns...

  • eine ansonsten arbeits- und zeitaufwändige Buchung der Einzahlung
  • eventuelle Nachforschungsarbeiten bei unzureichenden Verwendungszweckangaben
  • eine rationelle Abwicklung von Zahlungsvorgängen

Jede Abbuchung können Sie auf dem Kontoauszug Ihrer Bank oder Sparkasse nachvollziehen.

Sind Sie der Meinung, dass Abbuchungen zu Unrecht erfolgt sind, können Sie diese rückgängig machen.

Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen sind solche Rückbelastungen innerhalb von 6 Wochen nach dem Rechnungsabschluss, der zumeist vierteljährlich erstellt wird, möglich. Sie gehen also kein Risiko ein.

Unsere Bankverbindungen

Sparkasse Vorpommern

IBAN: DE96 1505 0500 0000 0001 91

BIC: NOLADE21GRW

Sparkasse Uecker-Randow

IBAN: DE81 1505 0400 3110 0000 58

BIC: NOLADE21PSW

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE11ZZZ00000202986

Wenn Sie jetzt von den Vorteilen des Bankeinzugsverfahrens überzeugt sind, sollten auch Sie Ihre Zahlungen per Lastschrift einziehen lassen.

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19