Sucht- und Drogenberatung
Nr. 99107004018000Allgemeine Informationen
Die Gesundheitsämter beraten Suchtkranke und von Sucht Bedrohte sowie deren Angehörige.
Neben den Gesundheitsämtern beraten auch Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke sowie Sucht- und Drogengefährdete. Die Kontaktdaten dieser Beratungsstellen sind auf der Internetseite der Landesstelle für Suchtfragen Mecklenburg-Vorpommern e.V. (www.lsmv.de) abrufbar.
Die Beratung ist kostenlos.
Die Suchtberaterinnen und -berater unterliegen der Schweigepflicht.
HINWEIS: Zur Internetseite: RSK - Regionalstelle für Suchtvorbeugung und Konfliktbewältigung
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
- Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
- Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen
- Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Volltext
Die Gesundheitsämter beraten Suchtkranke und von Sucht Bedrohte sowie deren Angehörige.
Neben den Gesundheitsämtern beraten auch Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke sowie Sucht- und Drogengefährdete. Die Kontaktdaten dieser Beratungsstellen sind auf der Internetseite der Landeskoordinierungsstelle
für Suchtthemen MV (
https://www.lakost-mv.de/suchtnavi
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) abrufbar.
Die Beratung ist kostenlos.
Die Suchtberaterinnen und -berater unterliegen der Schweigepflicht.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V