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20.06.2023

Registrierungsfrist für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, die vor dem 01.01.2023 berufsmäßig Betreuungen geführt haben endet mit dem 30. Juni

Seit dem 1. Januar 2023 gilt unter anderem das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts mit dem Betreuungsorganisierungsgesetz (BtOG) und der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV). Damit dürfen Berufsbetreuerinnen und -betreuer nur noch tätig sein, wenn sie ein Registrierungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben.

Als Berufsbetreuer/-innen können nur Betreuer/-innen von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden, die bei der zuständigen Stammbehörde als berufliche/r Betreuer/-in registriert sind. Örtlich zuständig ist die Betreuungsbehörde am Geschäftssitz der Betreuer/-innen. 

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Die Registrierungsfrist für noch nicht registrierte Berufsbetreuer/-innen, die bereits vor dem 1. Januar 2023 berufsmäßig Betreuungen geführt haben und weiterhin führen, endet mit Ablauf des 30. Juni 2023. Das bedeutet, die gesetzliche vorläufige Registrierung endet zu diesem Zeitpunkt. Ausreichend ist, dass der Antrag bis zum 30. Juni 2023 beim Landkreis Vorpommern-Greifswald eingeht. Die einzureichenden Unterlagen können im Nachgang vervollständigt werden. Mit Antragstellung gelten die Antragsteller/-innen bis zur Entscheidung über den Antrag als vorläufig registriert. Bisher nicht registrierte Berufsbetreuer/-innen wird geraten den Antrag auf Registrierung schnellstmöglich zu stellen. Sollte der Antrag nicht fristgerecht eingereicht werden, haben die Betreuer/-innen ein vollständiges Registrierungsverfahren zu durchlaufen, welches mit einem deutlich höheren Aufwand und Gebühren verbunden ist.  

Den Antrag auf Registrierung können die Berufsbetreuer/-innen beim Landkreises Vorpommern-Greifswald/Gesundheitsamt/Betreuungsbehörde als Stammbehörde, online unter: Betreuungsbehörde / LK Vorpommern-Greifswald (kreis-vg.de) (über Bürgerservice/Gesundheitsamt/Betreuungsbehörde) ausfüllen und anschließend per E-Mail an betreuungsbehoerde@kreis-vg.de senden oder postalisch an den Landkreis Vorpommern Greifswald/Gesundheitsamt/Betreuungsbehörde, Postfach 11 32, 17464 Greifswald.

Weitere Informationen zum Registrierungsverfahren können den verschiedenen Merkblättern für Berufsbetreuer/-innen entnommen werden. Für weitere Fragen steht die Betreuungsbehörde unter der E-Mail-Adresse zur Verfügung. 

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