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09.03.2022

Veterinäramt des Kreises bittet um Anmeldung von aus der Ukraine von Geflüchteten mitgeführten Heimtieren

Tiere dürfen eingeführt werden -  Erfassung und Untersuchung notwendig

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine führen mitunter auch ihre Heimtiere mit sich. Für diese hat das Veterinäramt des Landkreises folgende praxisnahe Verfahrensweise vorgesehen.

Hund und Katze
Hund und Katze


Tierhalter aus der Ukraine dürfen bis auf Weiteres mit ihren Haustieren nach Deutschland einreisen, ohne vorher eine Genehmigung nach Verordnung (EU) 576/2013 beantragen zu müssen.

Allerdings soll eine Meldung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfolgen (veterinaeramt@kreis-vg.de oder 03834 - 8760 3801), sodass der Gesundheitsstatus der Tiere hinsichtlich einer Tollwutinfektion geprüft werden kann.

Gegebenenfalls sind dann Maßnahmen wie Ausstellung eines Heimtierausweises, Mikrochipping, Tollwut-Impfung, Tollwut-Antikörper-Titer-Bestimmung oder Isolierung nötig. Das weitere Vorgehen wird nach der Kontaktaufnahme zum Veterinäramt individuell geklärt.

Hintergrund dieser Verfahrensweise ist die Tatsache, dass in der Ukraine im vergangenen Jahr mehrere Hundert Tollwutfälle amtlich registriert worden sind.
Da bei uns die Tollwut als weitestgehend ausgerottet gilt (Ausnahmefälle bei Fledermausbeständen) und dies auch so bleiben soll, werden Geflüchtete und ihre Gastgeber gebeten, dieser Handreichung des Veterinäramtes unbedingt zu folgen.

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