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13.05.2020

Schadstoffsammlung erfolgt ab 19.05.2020 wieder planmäßig gemäß Tourenplan 2020

Laut geltender Abfallwirtschaftsatzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald

Die mobile Schadstoffsammlung im Landkreis Vorpommern-Greifswald erfolgt ab Dienstag dem 19.05.2020 wieder planmäßig gemäß Tourenplan 2020 laut geltender Abfallwirtschaftsatzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald.

Schadstoffmobil
Schadstoffmobil

Ausgefallene Termine werden nicht nachgeholt.
Schadstoffe sind an den bekanntgegebenen Orten und Sammelstellen am bzw. im Schadstoffmobil zu übergeben. Der Sicherheitsabstand von 1,50 m ist einzuhalten.

Das Ablagern oder Verbringen von Schadstoffen am Standort des Schadstoffmobils, an den Annahmestellen oder außerhalb der Annahmezeiten ist nicht gestattet. Dies stellt gemäß Abfallwirtschaftsatzung VG eine Ordnungswidrigkeit nach § 29 Abs. 1 Nr. 18 dar, die gemäß
§ 29 Abs. 2 mit einer Geldbuße bis zu EUR 50.000,00 geahndet werden kann.

Nach § 29 Abs. 1 Abfallwirtschaftsatzung handelt Ordnungswidrig gemäß §§ 5, 92 KV M-V i. V. m. § 28 AbfWG M-V, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 23 Abs. 3 dieser Satzung Schadstoffe am Standort des Schadstoffmobils ablagert oder verbringt, ohne sie zu übergeben.

Außerdem werden insbesondere Kinder, die die unbeaufsichtigten Schadstoffe als Spielzeug bzw. Spielplatz ansehen könnten, gefährdet und die Umwelt durch mögliche Verunreinigungen und Folgeschäden stark beeinträchtigt.

Nach § 23 Abs. 3 Abfallwirtschaftsatzung gilt: Schadstoffe sind am Schadstoffmobil oder an den Annahmestellen dem zuständigen Personal zu übergeben. Das Ablagern oder Verbringen von Schadstoffe am Standort des Schadstoffmobils, an den Annahmestellen oder außerhalb der Annahmezeiten ist nicht gestattet.
Bis zur Abholung ist der Grundstückseigentümer bzw. Anschluss- bzw. Überlassungspflichtige und -berechtigte für die ordnungsgemäße und gefahrlose Lagerung und Bereitstellung der Abfälle verantwortlich.

Hinweis: Wann können Sie Reste von Farben und Lacke über die Restmülltonne entsorgen?
Eingetrocknete Produkte, die den Blauen Engel tragen und lösemittelfrei oder wasserbasiert sind. Diese Reste in Farbeimern und Lackdosen müssen komplett eingetrocknet sein. Also sollte man sie eine zeitlang offen lagern, damit die Lösemittel, das ist heute in der Hauptsache Wasser,
sich verflüchtigen können und die Farbe eintrocknet. Danach kann man sie gefahrlos in den Hausmüll geben.

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