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Schöffen für das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht in Greifswald gesucht

Kreisverwaltung nimmt Bewerbungen für das Amt des Laienrichters entgegen

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Im Landkreis Vorpommern-Greifswald werden Schöffen für das Verwaltungsgericht Greifswald und für das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern -ebenfalls mit Sitz in der Universitäts- und Hansestadt gesucht.

Die Laienrichter und Laienrichterinnen sollen für die Wahlperiode 2020 bis 2025 bei der Rechtsprechung mitwirken. Die Wahl erfolgt im Sommer 2020 für die Dauer von fünf Jahren. Interessentinnen und Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbungen an das Rechtsamt des Landkreises zu richten. Die Kreisverwaltung erstellt daraufhin Vorschlagslisten, welche vom Kreistag beschlossen werden müssen.

Laienrichter üben ein verantwortungsvolles Amt aus: Schöffen wirken nämlich als unabhängige Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung mit und haben dieselben Rechte wie Berufsrichter.

Daher ist Befähigung zum Schöffen auch an eine ganze Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Interessenten müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 25 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes haben. Ferner dürfen Personen, die sich für das Amt des Schöffen bewerben, kein Insolvenzverfahren eröffnet haben und keine Tätigkeit für die Staatsicherheit der ehemaligen DDR geleistet haben. Außerdem sind Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst nicht wählbar sowie Angehörige von Berufen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Interessentinnen und Interessenten senden ihre Bewerbungen bitte schriftlich bis zum 13.03.2020 an das Rechtsamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald (Feldstr. 85a, 17489 Greifswald). Die Unterlagen müssen die Angaben von Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf sowie von Anschrift und Telefonnummer enthalten.

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