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09.04.2020

OVG MV: Außervollzugsetzung von § 4a SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung MV

Landkreis rät aber weiterhin von Reiseaktivitäten ab

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom heutigen Tag im gerichtlichen Eilverfahren § 4a der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung) in der Fassung vom 8. April 2020 vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt. 
Corona_PM 42 Quelle: BZgA
Corona_PM 42
Quelle: BZgA
Damit sind weiterhin Reisen innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern für Einwohner unbeschränkt möglich. Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Kontaktverbot nach § 1a weiterhin gültig ist. Deshalb bitten wir Sie dringend und appellieren, sich verantwortungsvoll zu verhalten, Ihre Reiseaktivitäten umfassend zu beschränken, denn nur gemeinsam können wir die rasche Ausbreitung des Virus stoppen. Ostern 2020 feiern wir zu Hause! Denken Sie bitte immer daran, dass jeder in seinem näheren Umfeld jemanden haben kann, der zur Risikogruppe gehört (manche wissen es nicht einmal selbst, dass sie besonders gefährdet sind), andererseits kann man die Krankheit übertragen, ohne es zu wissen. 
Bitte halten Sie zum Schutz der eigenen Gesundheit weiterhin räumlichen Abstand zueinander. Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Osterfest und bleiben Sie gesund ! #bleibtgesund #wirbleibenzuhause Mehr Infos:  https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/fachgerichte/verwaltungsgerichte/oberverwaltungsgericht/Aktuelles/?id=159255&processor=processor.sa.pressemitteilung

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