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Noch knapp drei Wochen für das Einreichen von Vorschlägen zur Kommunalwahl

Kreiswahlbüro erinnert: Führungszeugnisse nicht vergessen!

Ankreuzen © S. Hofschläger / PIXELIO
Ankreuzen © S. Hofschläger / PIXELIO

»Es verbleiben nur noch knapp drei Wochen, um Wahlvorschläge zur Kommunalwahl einzureichen. Der letzte Tag für den schriftlichen Eingang von Wahlvorschlägen ist der 75. Tag vor dem Wahltag, also Dienstag, 12.03.2019, und zwar bis 16.00 Uhr bei der jeweiligen Gemeindewahlbehörde in den Amts- und Stadtverwaltungen und für Kreistagswahlvorschläge beim Kreiswahlleiter«, sagte Kurt Rabe. Aus den Gemeindewahlbehörden sei der Hinweis gekommen, so der Kreiswahlleiter, dass es bislang beim Einreichen von Wahlvorschlägen noch etwas verhalten zugehe.

»Insbesondere ist auch für alle Wahlbewerber um ein Bürgermeisteramt zu beachten, dass jeder Wahlvorschlag mit einem Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz versehen sein muss«, erinnerte Rabe. Die Erteilung für ein derartiges Führungszeugnis, so der Kreiswahlleiter, müsse jeder Wahlbewerber beim zuständigen Einwohnermeldeamt rechtzeitig beantragen. Die Bearbeitung nehme von der Beantragung bis zur Zustellung an die jeweilige Gemeindewahlbehörde auch entsprechend Zeit in Anspruch.

Alle Wahlbewerber sollten demzufolge nicht mehr lange mit dem Einreichen der Wahlvorschläge warten und die notwendigen Wahlunterlagen beantragen. Unter dem Link der Landeswahlleitung www.laiv-mv.de/Wahlen/Formulare kann jeder seine Formulare downloaden. Die Gemeindewahlbehörden in den Amts- und Stadtverwaltungen halten die Formulare ebenfalls bereit. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter im Kreiswahlbüro unter den Telefonnummern 03834 8760-1224 oder 03834 8760-1221 gerne zur Verfügung.

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