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20.10.2022

Neuer Blitzer in Zirchow in Betrieb - Landkreis errichtet stationäre Messanlage auf der Insel Usedom

Der vom Landkreis neu errichtete Blitzer in Zirchow auf der Insel Usedom ist seit knapp drei Wochen scharf geschaltet.

Blitzer Zirchow © LK VG
Blitzer Zirchow © LK VG

Bis heute Morgen (20.10.2022) wurden bereits 1787 Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen.
Errichtet wurde die stationäre Geschwindigkeitsmessanlage im Ort, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Bei dem Überwachungsbereich handelt es sich um eine schmale Ortsdurchfahrt der B110 mit schmalen Gehwegen. Die zulässige Geschwindigkeit ist dort auf 30 km/h begrenzt. Da aber insbesondere in den Sommermonaten die Verkehrsbelastung sehr hoch ist und eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung ergeben hat, dass viele Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, wurde der Blitzer installiert.

Die Anlage ist am 30.09.2022 in Betrieb gegangen und hat rund 30.000 Euro gekostet. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt es nun 13 stationäre Messanlagen. Standorte sind: Pasewalk in der Anklamer Straße, B 109 Auerose; B 111 zwischen Bannemin und Zinnowitz, B 109 Höhe Café 70 Kreuzung K 52, L 262 zwischen Wolgast und Groß Ernsthof vor der Einmündung VG 22, B 199 Iven/Krien Ausbau, L 26 OD Kemnitz, B 109 Pasewalk am Krankenhaus, B 111 Abfahrt Pritzier, B 110 Höhe Relzow, B 111 Abfahrt Schalense, L 321 Pasewalk in der Torgelower Straße und B 110 OD Zirchow.

Bis zum 31.08.2022 haben in diesem Jahr insgesamt 11.329.028 Fahrzeuge diese Messanlagen passiert. Davon waren 39.303 Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer zu schnell unterwegs. Am häufigsten löst die Messanlage in Relzow aus, gefolgt von Groß Ernsthof und Schalense.

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen kommen in der Regel dort zum Einsatz, wo auf Grund von Unfallhäufungen oder -auffälligkeiten eine permanente Durchsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit notwendig ist, um die Unfälle selbst bzw. die Schwere der Unfallfolgen zu verringern. Die Aufstellung einer stationären Anlage erfolgt in Abstimmung mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger und bedarf der Genehmigung durch das Landesamt für Straßenbau- und Verkehr.

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