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04.12.2020

Neue Allgemeinverfügung des Kreises macht Sportausübung vom Inzidenzwert in Ämtern abhängig


Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat eine neue Allgemeinverfügung zur Regelung des Sportbetriebes erlassen.

Kreislogo.png (freigestellt)
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Damit wird die Ausübung sportlicher Betätigung vom Inzidenzwert im jeweiligen Amtsbereich abhängig gemacht.
Ist der Inzidenzwert von 50 erreicht, greift die Allgemeinverfügung, welche für die betroffenen Ämter die Einschränkung der Sportausübung verschärft. Ansonsten gilt die entsprechende Landesverordnung. Die Allgemeinverfügung des Kreises gilt ausschließlich für die genannten Ämter und jeweils für die Dauer von sieben Tagen.
Mithilfe der Verfügung ist es möglich, in wenig betroffenen Teilregionen des Landkreises die Sportausübung entsprechend der Landesverordnung zuzulassen und in stark betroffenen Amtsbereichen das Risiko einer Ansteckung zu verhindern. Diese ist unter www.kreis-vg.de veröffentlicht.

In den Ämtern Greifswald, Heringsdorf, Pasewalk, Straßburg (Uckermark), Am Peenestrom, Am Stettiner Haff, Jarmen-Tutow, Löcknitz Penkun, Amt Uecker-Randow Tal, Amt Usedom Süd und Amt Züssow sind in den vergangenen Tagen wiederholt hohe Neuinfektionen registriert worden. Der lnzidenzwert liegt in den vorbenannten Amtsbereichen über 50.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald ist Risikogebiet mit steigendem 7-Tagesinzidenzwert pro 100.000 Einwohnern mit aktuell einer Inzidenz von 83,6 (Stand 03.12.2020) und liegt damit weit über dem für die Einstufung zum Risikogebiet liegenden Wert von 50 Neuerkrankungen je 7 Tage und 100.000 Einwohner.
Dabei sind insbesondere wiederholt auch Infektionen in den Schulen und Kindertageseinrichtungen aufgetreten. Der Kita- und Schulbetrieb wird durch notwendige Quarantänemaßnahmen stark gefährdet. Es ist unbedingt zu verhindern, dass vermeidbare Einträge des SARSCoV 2-Virus in die Einrichtungen erfolgen.
Dies rechtfertigt eine über die Corona-Landesverordnung M-V hinausgehende Regelung des Landkreises Vorpommern-Greifswald und belegt, dass das neuartige Coronavirus inzwischen in allen Gebieten des Landkreises Vorpommern-Greifswald sehr aktiv ist und im besonderen Maße in den Ämtern Heringsdorf, Strasburg, Amt Usedom-Süd, Amt Peenestrom und Amt Züssow mit einem 7-Tagesinzidenzwert von über 100.
Ohne Eindämmung des Infektionsgeschehens droht eine sich exponentiell steigernde Verbreitung des Virus in der Bevölkerung.
Für die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckungsgefahr gilt dabei kein strikter, alle möglichen Fälle gleichermaßen erfassender Maßstab.

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