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07.12.2022

Landkreis treibt Vorkehrungen für eine mögliche Energiemangellage voran

Der Landkreis ist weiterhin damit beschäftigt, Vorkehrungen für eine möglicherweise eintretende Energiemangellage zu treffen. In der Kreisverwaltung werden sowohl interne als auch externe Maßnahmen ergriffen, um auf konkrete Szenarien im Falle des Ausfalls der Energieversorgung vorbereitet zu sein. "Ich hoffe weiterhin, dass es zu einem Ernstfall niemals kommen wird", so Vorpommern-Greifswalds Landrat Michael Sack. "Wir wollen jedoch vorbereitet sein und unser Möglichstes vorab tun."

Energie
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Nachdem der Landkreis bei Einrichtungen der kritischen Infrastruktur deren Leistungsfähigkeit abgefragt und sich einen Überblick über die bisher getroffenen Maßnahmen verschafft hat, wird darauf aufbauend derzeit an einem Gesamtkonzept für eine Energiemangellage gearbeitet. Die entsprechenden Informationen sollen auch in das Geoinformationssystem eingebunden werden. "Somit können wir im Ereignisfall schnell einen Lageüberblick erhalten und den Bürgerinnen und Bürger wichtige Informationen aus ihrer jeweiligen Region zur Verfügung stellenÄ", erklärte Landrat Sack.

Weitere Maßnahmen, die der Landkreis ergriffen hat, sind etwa die Erarbeitung eines Konzeptes für eine Treibstoffversorgung im Krisenfall und die Koordination der Errichtung zentraler Anlaufpunkte in den Gemeinden. "Der Kreis kann nur gemeinsam mit den Gemeinden eine bedarfsgerechte Vorsorge treffen. Ich danke allen Beteiligten dort sehr für Ihre Unterstützung." Auch mit wichtigen Partnern, wie etwa Schornsteinfegern, wurde sich fachlich zu Themen wie dem Herunter- und Hochfahren von Heizungsanlagen verständigt.

Verwaltungsintern werden die Maßnahmen ebenfalls weiter vorangetrieben, um die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung in einem Ernstfall sicherstellen zu können. So wurden Konzepte für die Gebäude- und Transportinfrastruktur erarbeitet. Außerdem werden Vorbereitungen in den Bereichen getroffen, die auch im Ernstfall arbeitsfähig sein müssen.

Die Maßnahmen des Landkreises werden fortlaufend überprüft und gegebenenfalls an die sich verändernde Lage angepasst. Sie entbinden jedoch nicht die Bürger von der Pflicht, eigenverantwortlich ebenfalls individuelle Vorkehrungen zu treffen.

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